Mit dem Super-Ferien-Pass auf Kletter-Tour
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© JugendKulturService
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Super-Ferien-Pass

zum
Verlosungs-
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Bildungs-
und
Teilhabepaket

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Der Super-Ferien-Pass im Bildungs- und Teilhabepaket

Grundlagen und Voraussetzungen

Mit dem "Bildungs- und Teilhabepaket" (kurz: BuT) haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Chance, überall mitmachen zu können. Das gilt auch für den Super-Ferien-Pass. Hier kann der Einkaufspreis (9 EUR) grundsätzlich bei Berliner Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erstattet werden, wenn die Kinder bzw. deren Familien

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag, Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Zuständig sind die jeweiligen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Wohngeldstelle).

Was erhalten die Kinder und Jugendlichen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Kinder und Jugendliche 15 EUR im Monat (180 EUR im Jahr) zum Beispiel für die Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit), Musikunterricht und andere Aktivitäten kultureller Bildung. Der "Super-Ferien-Pass" zählt auch dazu.

Wie erhalten meine Kinder die Leistungen?

Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten:
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Sie sofort entstehende Kosten für die Freizeitgestaltung Ihrer Kinder einreichen. Ein spezieller Antrag muss nicht mehr gestellt werden.

Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten:
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, verwenden Sie bitte für die "BuT"-Leistungen folgendes Formular: "Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe".

Zur Erstattung der Kosten reicht es aus, wenn ein Nachweis für die Aktivität (z.B. ein Mitgliedsvertrag eines Sportvereins) bei der Leistungstelle vorgelegt wird. Für den Super-Ferien-Pass reicht der Kaufbeleg oder die Quittung als Nachweis aus. Das Geld wird direkt danach an Sie ausgezahlt. Entweder jeden Monat 15 EUR oder einmalig für das gesamte Jahr 180 EUR. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht mehr an.

Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern zum Bildungs- und Teilhabepaket:

  1. "Merkblatt für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld" (PDF)
  2. "Merkblatt für Empfänger:innen von Sozialhilfe" (PDF)
  3. "Merkblatt für Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" (PDF)
  4. "Merkblatt für Empfänger:innen von Kinderzuschlag und Wohngeld" (PDF)


Sie können die Merkblätter und weitere Formulare auch direkt von der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herunterladen.

Was muss ich vor dem Kauf beachten?

Sie können für jedes Ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Super-Ferien-Pass für 9 EUR kaufen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattungs des Kaufpreises nur dann erfolgt, wenn Sie noch keine anderen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihr Kind erhalten haben.

  1. Möglichkeit: Sie haben bislang kein Geld für Ihr Kind zum Mitmachen (Kultur, Sport und Freizeit) erhalten
    Wenn Sie noch keine anderen Aktivitäten (z.B. Sportverein, Musikunterricht) für Ihr Kind eingereicht haben, müssen Sie den Kaufbeleg bzw. die Quittung der Leistungsstelle als Nachweis einreichen. Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Leistung in einer Summe für den gesamten Bewilligungszeitraum.
  2. Möglichkeit: Sie haben bereits Geld zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten
    Wenn Sie bereits andere Akitivitäten (z.B. Sportverein, Musikunterricht) für Ihr Kind eingereicht haben und dafür einmalig Geld erhalten haben oder jeden Monat Geld erhalten, dann müssen die 9 EUR für den Kauf des Super-Ferien-Pass von diesem Geld bezahlt werden.

Ändert sich etwas beim Bildungs- und Teilhabepaket durch die Umstellung vom "berlinpass" auf den "Berechtigungsnachweis?

Nein!

Seit dem 1. Januar 2023 wird der "berlinpass" durch den neuen Berechtigungsnachweis ersetzt. Das Verfahren zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe und zum sog. "berlinpass-BuT" sind durch diese Änderung aber nicht betroffen. Die hier beschriebenen Voraussetzungen gelten weiterhin unverändert.

Wo finde ich weitere Informationen?

Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (Anspruch, Leistungsstellen, Leistungen) und zum berlinpass "Bildung und Teilhabe" (berlinpass BuT) sind auf der Webseite der Senatsverwaltung zu finden. Im BuT-Flyer bekommen Sie einen allgemeinen Überblick.

Zusätzlich gibt es eine unabhängige und kostenfreie Beratungsstelle, die Familien dabei unterstützt, die BuT-Gelder zu beantragen. Die Beratung ist in fünf Sprachen möglich: Arabisch, Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch. Alle Informationen erhält man auf der Webseite der Beratungsstelle oder telefonisch unter: 030 - 5771 3004 0. Der fünfsprachige Flyer gibt einen sehr guten Überblick über das Angebot der BuT-Beratung.

Bei Fragen sind auch wir immer bereit zu helfen. Bitte melden sich bei uns während unserer Öffnungszeiten.


Cover Super-Ferien-Pass 2023-24
Cover Super-Ferien-Pass 2023-24
© minkadu

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