Mit dem "Bildungs- und Teilhabepaket" (kurz: BuT) haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Chance, überall mitmachen zu können. Das gilt auch für den Super-Ferien-Pass. Hier kann der Einkaufspreis (9 EUR) grundsätzlich bei Berliner Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erstattet werden, wenn die Kinder bzw. deren Familien
Zuständig sind die jeweiligen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Wohngeldstelle).
Bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Kinder und Jugendliche 15
EUR im Monat (180 EUR im Jahr) zum Beispiel für die Mitgliedschaft in
Vereinen (Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit), Musikunterricht und
andere Aktivitäten kultureller Bildung. Der "Super-Ferien-Pass" zählt
auch dazu.
Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten:
Wenn
Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Sie sofort entstehende
Kosten für die Freizeitgestaltung Ihrer Kinder einreichen. Ein
spezieller Antrag muss nicht mehr gestellt werden.
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten:
Wenn
Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, verwenden Sie bitte für die
"BuT"-Leistungen folgendes Formular: "Antrag auf Leistung für Bildung
und Teilhabe".
Zur Erstattung der Kosten reicht es aus, wenn ein
Nachweis für die Aktivität (z.B. ein Mitgliedsvertrag eines
Sportvereins) bei der Leistungstelle vorgelegt wird. Für den
Super-Ferien-Pass reicht der Kaufbeleg oder die Quittung als Nachweis
aus. Das Geld wird direkt danach an Sie ausgezahlt. Entweder jeden Monat
15 EUR oder einmalig für das gesamte Jahr 180 EUR. Auf die Höhe der
tatsächlichen Kosten kommt es nicht mehr an.
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern zum Bildungs- und Teilhabepaket:
Sie können die Merkblätter und weitere Formulare auch direkt von der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herunterladen.
Sie können
für jedes Ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen
Super-Ferien-Pass für 9 EUR kaufen. Bitte beachten Sie, dass eine
Erstattungs des Kaufpreises nur dann erfolgt, wenn Sie noch keine
anderen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihr Kind
erhalten haben.
Nein!
Seit dem 1. Januar 2023 wird der "berlinpass" durch den neuen Berechtigungsnachweis ersetzt. Das Verfahren zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe und zum sog. "berlinpass-BuT" sind durch diese Änderung aber nicht betroffen. Die hier beschriebenen Voraussetzungen gelten weiterhin unverändert.
Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (Anspruch,
Leistungsstellen, Leistungen) und zum berlinpass "Bildung und Teilhabe" (berlinpass BuT) sind auf der Webseite der Senatsverwaltung zu finden. Im BuT-Flyer bekommen Sie einen allgemeinen Überblick.
Zusätzlich gibt es eine unabhängige und kostenfreie Beratungsstelle, die Familien dabei unterstützt, die BuT-Gelder zu beantragen. Die Beratung ist in fünf Sprachen möglich: Arabisch, Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch. Alle Informationen erhält man auf der Webseite der Beratungsstelle oder telefonisch unter: 030 - 5771 3004 0. Der fünfsprachige Flyer gibt einen sehr guten Überblick über das Angebot der BuT-Beratung.
Bei Fragen sind auch wir immer bereit zu helfen. Bitte melden sich bei uns während unserer Öffnungszeiten.