Wichtige Hinweise zur Benutzung des FamilienPasses
Für wen gilt der Berliner FamilienPass?
Den FamilienPass kann jede Berliner Familie erwerben. Eine Familie besteht aus jeder Eltern-Kind- oder Großeltern-Enkel-Beziehung, auch mit Dauerpflegekind. Selbstverständlich können auch Alleinerziehende den FamilienPass erwerben.
Sie bestätigen mit der Unterschrift die Angaben zu den Mitgliedern Ihrer Familie auf der Passkarte im FamilienPass. Die Eintragungen müssen mit den Angaben in den Personalausweisen Ihrer Familienmitglieder übereinstimmen.
Für alle Angebote gilt, dass mindestens ein (Groß-) Elternteil mit mindestens einem Kind gemeinsam teilnimmt. Grundsätzlich sind Kinder / Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre teilnahmeberechtigt. Wenn einzelne Veranstalter andere Höchst- oder Mindestaltersgrenzen setzen, ist dies im FamilienPass extra angegeben.
Welche Angebote enthält der Pass?
Der FamilienPass enthält:
- Bons, die herausgetrennt werden müssen, an der Kasse abgegeben werden und zu ermäßigtem bzw. kostenlosem Eintritt berechtigen.
- Eintrittsermäßigungen, die beliebig oft wahrgenommen werden können.
- Verlosungsbons, die bis zu einem bestimmten, im Pass vermerkten Termin an den JugendKulturService eingeschickt oder dort abgegeben werden müssen. Es ist auch möglich, sich für die Verlosung online anzumelden. Ab fünf Tage vor den Veranstaltungen können Sie sich beim JugendKulturService unverbindlich nach eventuell freien Plätzen erkundigen, die dann an Nachrücker vergeben werden.
- Außerdem enthält der Berliner FamilienPass Extra-Angebote speziell für Familien mit nachweisbar geringem Einkommen. Hierzu gehört auch ein besonders familienfreundlicher Fahrpreis bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH.
- Info-Teil, mit den Adressen familienbezogener Einrichtungen.
Wie lange gilt der FamilienPass ?
Der FamilienPass gilt vom 1.1. bis 31.12.2010. Verschiedene Angebote gelten nur für begrenzte Zeiträume, also nicht ganzjährig. Entsprechende Angaben sind dem FamilienPass zu entnehmen.
Muss der FamilienPass immer mitgenommen werden ?
Die hintere Umschlagseite hat die eigentliche Passfunktion. Falls Sie das FamilienPass-Heft nicht immer mitnehmen möchten, können Sie die Passkarte herausschneiden. Eine Aufbewahrung in einer passenden Plastikhülle empfehlen wir. Natürlich müssen Sie die Ermäßigungsbons zu den einzelnen Veranstaltungen mitnehmen. Bei der personenbezogenen Anmeldung für Kurse u. ä. empfiehlt es sich, die Ausweispapiere der Familienmitglieder mitzunehmen.
Was ist bei den Veranstaltungen zu beachten ?
- Bei ausgelosten Veranstaltungen bitten wir Sie, die von Ihnen gewonnenen Plätze auch wahrzunehmen oder bei Verhinderung rechtzeitig abzusagen. Sie nehmen sonst anderen Interessenten die Chance der Teilnahme.
- Die Anfangszeiten bei Veranstaltungen bitte einhalten. Dies gilt vor allem für Fahrten und Reisen.
- Bei Veranstaltungen mit begrenzten Platzzahlen finden die dafür notwendigen Verlosungen unter Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung statt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Für Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, Fahrten etc. haften wir nicht, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die im FamilienPass angegebenen Eintrittspreise und Ermäßigungen gelten unter Vorbehalt eventueller Eintrittspreisänderungen.