Mit dem "Bildungs- und Teilhabepaket" (kurz: BuT) haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Chance, überall mitmachen zu können. Das gilt auch für den Super-Ferien-Pass. Mit dem Erwerb des Passes und dem entsprechenden Kaufnachweis, kann das BuT bei der Leistungsstelle beantragt werden. Danach wird die pauschale Auszahlung von 15 EUR monatlich für "Soziale Teilhabe" ausgelöst, sodass der Preis des Super-Ferien-Passes (9 EUR) wieder reinkommt. Dies trifft zu, wenn die Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bzw. deren Familien Leistungen wie zum Beispiel Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zuständig sind die jeweiligen Leistungsstellen.
Wichtig: Es werden für die "Soziale Teilhabe" 15 EUR monatlich gezahlt. Falls diese Zahlungen schon laufen oder ausgeschöpft wurden (das BuT also schon vorher beantragt wurde), werden durch den Kauf des Super-Ferien-Passes nicht noch zusätzlich 15 EUR ausbezahlt.
Es gibt eine unabhängige und kostenfreie Beratungsstelle, die Familien dabei unterstützt, die BuT-Gelder zu beantragen. Die Beratung ist in vielen Sprachen möglich: Website der BuT-Beratung.
