Besucher:innenförderung
Besucher:innenförderung
© Kay Herschelmann
IKARUS
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Infos für Theaterschaffende

Durch die Besucher:innenFörderung subventioniert das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, den Besuch von Kinder- und Jugendtheatern mit 2 Euro pro Person, wenn pro Besucher:in ein Eigenanteil von mindestens 2,50 Euro gezahlt wird.
Berliner Kinder- und Jugendtheater können sich jederzeit beim JugendKulturService für die Aufnahme in die Besucher:innenFörderung bewerben.

Was wird durch die Besucher:innenFörderung gefördert?

Durch die Besucher:innenFörderung wird der Gruppenbesuch durch Berliner Bildungsträger bei Berliner Kinder- und Jugendtheatern unterstützt. Die Aufführungen müssen in Berlin in Theatern, Spielstätten oder ähnlichen, öffentlichen Orten stattfinden. Aufführungen in z.B. Schulen und Kitas werden nicht gefördert.
Die Höhe der seit 01.01.2023 gültigen Förderung beträgt 2 Euro pro Person. Der Eigenanteil der zahlenden Person (des Kindes oder Jugendlichen) muss dabei jeweils 2,50 Euro pro Karte betragen.
Ferner können für die begleitenden Erzieher:innen Freikarten abgerechnet werden (bei außerschulischen Einrichtungen pro 7 Kinder eine Freikarte, bei Schulen eine Freikarte ab einer Gruppengröße von 15 Schüler:innen).

Wie kann ich mit meinem Theater an der Besucher:innenFörderung teilnehmen?

Theater mit Sitz in Berlin, die die Aufnahmekriterien erfüllen, können jederzeit beim JugendKulturService einen Antrag zur Aufnahme in die Besucher:innenFörderung stellen. Nach Prüfung des Aufnahmeantrages wird die zur Aufnahme eingereichte Aufführung durch Mitglieder des Sichtungsbeirates besucht. Nach Empfehlung zur Aufnahme in die Besucher:innenFörderung ist die Teilnahme des Theaters bis auf Widerruf gültig.

Dokumente für die Aufnahme in die Besucher:innenFörderung

1.) Antrag zur Aufnahme in die Besucher:innenFörderung des JugendKulturService

2.) Leitfaden zur Besucher:innenFörderung der Berliner Kinder- und Jugendtheater

3.) Richtlinien zur Besucher:innenFörderung für Berliner Kinder- und Jugendtheater

Den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag senden Sie bitte an: frstrjgndkltrsrvcd

Wie rechne ich Ermäßigungsscheine ab?

Durch Bildungsträger eingelöste Gruppenermäßigungsscheine müssen zeitnah zum Monatsende mit dem JugendKulturService abgerechnet werden. Für Scheine, die nicht innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden, gibt es keine Garantie auf Erstattung. Für die Abrechnung sind die vom JugendKulturService vorgegebenen Rechnungsvordrucke zu benutzen, sowie die gelben bzw. grünen Durchschriften der Ermäßigungsscheine beizufügen.

Abrechnungsdokumente für Ermäßigungsscheine

Zu Fragen zur Besucher:innenFörderung wenden Sie sich gerne an Nils Foerster: frstrjgndkltrsrvcd | Tel.: 0157 33 75 55 19 .

1.) Abrechnungsbogen für das schulische Ermäßigungsverfahren (PDF)

2.) Abrechnungsbogen für das außerschulische Ermäßigungsverfahren (PDF)

Ausfüllhinweis für unsere Abrechnungsbögen:
Bei den digitalen Abrechnungsscheinen kann es je nach Programm beim Ausfüllen zu automatischen Berechnungsfehlern kommen. Mit Adobe funktioniert alles einwandfrei, bei Nutzung von Internet-Browsern (z.B. Edge, Firefox, Chrome) erscheinen regelmäßig Rechenfehler bei den Ticketpreisen. Trägt man z.B. beim Einzeleintrittspreis „7,50“ ein, erscheint bei den Freikarten für Begleitende dann aber statt 7,50 Euro der Wert 7.050 Euro). Wenn dieser Fehler auftritt, muss der Preis bei Einzeleintrittspreis statt mit Komma vor dem Dezimalwert mit Punkt eintragen werden; also z.B.: „7.50“ statt „7,50“. Anschließend erscheinen alle Werte richtig!

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