Durch die Besucher:innenFörderung subventioniert das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, den Besuch von Kinder- und Jugendtheatern mit 2 Euro pro Person, wenn pro Besucher:in ein Eigenanteil von mindestens 2,50 Euro gezahlt wird.
Berliner Kinder- und Jugendtheater können sich jederzeit beim JugendKulturService für die Aufnahme in die Besucher:innenFörderung bewerben.
Durch die
Besucher:innenFörderung wird der Gruppenbesuch durch Berliner
Bildungsträger bei Berliner Kinder- und Jugendtheatern unterstützt. Die
Aufführungen müssen in Berlin in Theatern, Spielstätten oder ähnlichen,
öffentlichen Orten stattfinden. Aufführungen in z.B. Schulen und Kitas
werden nicht gefördert.
Die Höhe der seit 01.01.2023 gültigen Förderung beträgt 2 Euro pro Person. Der Eigenanteil der zahlenden Person (des Kindes oder Jugendlichen) muss dabei jeweils 2,50 Euro pro Karte betragen.
Ferner können für die begleitenden Erzieher:innen Freikarten
abgerechnet werden (bei außerschulischen Einrichtungen pro 7 Kinder eine
Freikarte, bei Schulen eine Freikarte ab einer Gruppengröße von 15
Schüler:innen).
Theater
mit Sitz in Berlin, die die Aufnahmekriterien erfüllen, können
jederzeit beim JugendKulturService einen Antrag zur Aufnahme in die
Besucher:innenFörderung stellen. Nach Prüfung des Aufnahmeantrages wird
die zur Aufnahme eingereichte Aufführung durch Mitglieder des
Sichtungsbeirates besucht. Nach Empfehlung zur Aufnahme in die
Besucher:innenFörderung ist die Teilnahme des Theaters bis auf Widerruf
gültig.
1.) Antrag zur Aufnahme in die Besucher:innenFörderung des JugendKulturService
2.) Leitfaden zur Besucher:innenFörderung der Berliner Kinder- und Jugendtheater
3.) Richtlinien zur Besucher:innenFörderung für Berliner Kinder- und Jugendtheater
Den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag senden Sie bitte an: frstrjgndkltrsrvcd
Durch
Bildungsträger eingelöste Gruppenermäßigungsscheine müssen zeitnah zum
Monatsende mit dem JugendKulturService abgerechnet werden. Für Scheine,
die nicht innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden, gibt es keine
Garantie auf Erstattung. Für die Abrechnung sind die vom JugendKulturService vorgegebenen Rechnungsvordrucke zu benutzen, sowie die gelben bzw.
grünen Durchschriften der Ermäßigungsscheine beizufügen.
Zu Fragen zur Besucher:innenFörderung wenden Sie sich gerne an Nils Foerster: frstrjgndkltrsrvcd | Tel.: 0157 33 75 55 19 .
1.) Abrechnungsbogen für das schulische Ermäßigungsverfahren (PDF)
2.) Abrechnungsbogen für das außerschulische Ermäßigungsverfahren (PDF)
Ausfüllhinweis für unsere Abrechnungsbögen:
Bei den digitalen Abrechnungsscheinen kann es je nach Programm beim Ausfüllen
zu automatischen Berechnungsfehlern kommen. Mit Adobe funktioniert alles
einwandfrei, bei Nutzung von Internet-Browsern (z.B. Edge, Firefox, Chrome)
erscheinen regelmäßig Rechenfehler bei den Ticketpreisen. Trägt man z.B.
beim Einzeleintrittspreis „7,50“ ein, erscheint bei den Freikarten für
Begleitende dann aber statt 7,50 Euro der Wert 7.050 Euro). Wenn dieser Fehler
auftritt, muss der Preis bei Einzeleintrittspreis statt mit Komma vor dem
Dezimalwert mit Punkt eintragen werden; also z.B.: „7.50“ statt „7,50“.
Anschließend erscheinen alle Werte richtig!